Neuigkeiten aus NRW: geänderte Bauordnung für gewerbliche und private PV-Installationen

Hier sind die wichtigsten Punkte, die für NRW angekündigt wurden:

  • Ab 2024 müssen alle neuen gewerblichen und öffentlichen Gebäude mit PV-Anlagen auf ihren Dächern ausgestattet werden
  • Ab 2025 wird dies auf alle neuen Wohngebäude ausgeweitet
  • Ab 2026 müssen auch bei Dachsanierungen PV-Anlagen vorgesehen werden (für landeseigene Gebäude gilt dies ab 2024)
  • Bei der Installation von PV-Anlagen auf Reihenhäusern ist kein Mindestabstand zu Nachbarhäusern mehr erforderlich, ähnlich wie Bayern und Hessen das ebenfalls geregelt haben

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Was bedeutet das für Sie? Wie wird sich Ihre Arbeitsweise ändern? Was werden die größten Herausforderungen sein? Lassen Sie es uns wissen:

 

Falls Sie es verpasst haben, hier sind die Nachrichten aus Hessen:

  • Neue Förderung: PV-Anlagen bis 20 kW werden mit bis zu 90 % auf insgesamt 50.000 Euro bezuschusst
  • Auch Batteriespeichersysteme werden bezuschusst
  • Die Förderung gilt nur für PV-Anlagen auf Wohnhäusern

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Und auch in Bayern:

  • Seit August 2023 müssen PV-Anlagen auf Reihenhäusern keinen Mindestabstand zu benachbarten Dächern und Anlagen einhalten.

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