Neuigkeiten aus NRW: geänderte Bauordnung für gewerbliche und private PV-Installationen
Hier sind die wichtigsten Punkte, die für NRW angekündigt wurden:
- Ab 2024 müssen alle neuen gewerblichen und öffentlichen Gebäude mit PV-Anlagen auf ihren Dächern ausgestattet werden
- Ab 2025 wird dies auf alle neuen Wohngebäude ausgeweitet
- Ab 2026 müssen auch bei Dachsanierungen PV-Anlagen vorgesehen werden (für landeseigene Gebäude gilt dies ab 2024)
- Bei der Installation von PV-Anlagen auf Reihenhäusern ist kein Mindestabstand zu Nachbarhäusern mehr erforderlich, ähnlich wie Bayern und Hessen das ebenfalls geregelt haben
Was bedeutet das für Sie? Wie wird sich Ihre Arbeitsweise ändern? Was werden die größten Herausforderungen sein? Lassen Sie es uns wissen:
Falls Sie es verpasst haben, hier sind die Nachrichten aus Hessen:
- Neue Förderung: PV-Anlagen bis 20 kW werden mit bis zu 90 % auf insgesamt 50.000 Euro bezuschusst
- Auch Batteriespeichersysteme werden bezuschusst
- Die Förderung gilt nur für PV-Anlagen auf Wohnhäusern
Und auch in Bayern:
- Seit August 2023 müssen PV-Anlagen auf Reihenhäusern keinen Mindestabstand zu benachbarten Dächern und Anlagen einhalten.